BGB AT
Surrogatgeschäfte bei beschränkter Geschäftsfähigkeit
Sachverhalt
Die Kumpels Simon (S) und Carlo (C) verbindet eine gemeinsame Begeisterung für Modellautos. Die beiden 15-Jährigen bekommen monatlich 30 € Taschengeld von ihren Eltern, wovon sie sich regelmäßig Modellautos für ihre Sammlung kaufen. Obwohl sich die Marken kaum in Preis und Ausführung der Modellautos unterscheiden, kauft S lieber bei der Marke “Global Car”, während C seiner Lieblingsfirma “Mini Cars” treu bleibt.
Um etwas Abwechslung in das Gesamtbild ihrer Sammlung zu bringen, vereinbaren S und C den Tausch ihrer jüngst gekauften Modelle.
Da sich S langsam zu alt für Modellautos fühlt, kauft er sich eines Tages eine Packung Sammelkarten für 3 € und zieht dabei, wie der Zufall es will, eine seltene Sammelkarte, die er für 8.000 € an einen Sammler verkauft. Von diesem Gewinn rennt er direkt in die nächste Elektrohandlung und kauft sich einen high-end Gaming PC für 6.000 €.
Frage: Sind der Tausch- und Kaufvertrag wirksam zustande gekommen?
Musterlösung
A. Zustandekommen des Tauschvertrages gemäß § 480 BGB
Der wirksame Tauschvertrag (§ 480 BGB) zwischen S und C setzt zwei übereinstimmende und aufeinander bezogene und wirksame Willenserklärungen, Antrag und Annahme §§ 145, 147 BGB v
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