I. Verfügung eines:r Nichtberechtigten
1. Verfügung
2. durch Nichtberechtigte:n
3. Anspruchsgegner:in ist Verfügungsempfänger:in
4. Anspruchsteller:in war zum Zeitpunkt der Verfügung Berechtigte:r
II. Verfügung ist wirksam gegenüber dem:r Berechtigten
1. Anspruchsteller:in ist Berechtigte:r
2. Wirksamkeit
III. Unentgeltlichkeit der Verfügung (Abgrenzung zu § 816 Abs. 1 S. 1 BGB)
IV. Rechtsfolge
=> Herausgabe des Erlangten (Anspruch richtet sich gegen Dritte:n/Empfänger:in)
V. kein Ausschluss
Entreicherung, § 818 Abs. 3 BGB