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§ 816 Abs. 1 S. 2 BGB – unentgeltliche Verfügung eines:r Nichtberechtigten

SCHEMA

I. Verfügung eines:r Nichtberechtigten

1. Verfügung

2. durch Nichtberechtigte:n

3. Anspruchsgegner:in ist Verfügungsempfänger:in

4. Anspruchsteller:in war zum Zeitpunkt der Verfügung Berechtigte:r


II. Verfügung ist wirksam gegenüber dem:r Berechtigten

1. Anspruchsteller:in ist Berechtigte:r

2. Wirksamkeit

III. Unentgeltlichkeit der Verfügung (Abgrenzung zu § 816 Abs. 1 S. 1 BGB)


IV. Rechtsfolge 

  => Herausgabe des Erlangten (Anspruch richtet sich gegen Dritte:n/Empfänger:in)


V. kein Ausschluss

  Entreicherung, § 818 Abs. 3 BGB