I. Verfügung eines:r Nichtberechtigten
1. Verfügung
2. Anspruchsgegner:in ist Nichtberechtigte:r im Zeitpunkt der Verfügung
II. Anspruchsteller:in ist Bereichtigte:r im Zeitpunkt der Verfügung
III. Verfügung ist wirksam gegenüber dem:r Berechtigten
1. gutgläubiger Erwerb von der:dem Nichtberechtigten, z.B. §§ 932 ff., § 892 BGB
2. Genehmigung durch den:die Berechtigte:n, § 185 Abs. 2 BGB (auch konkludent möglich)
IV. Entgeltlichkeit der Verfügung (Abgrenzung zu § 816 Abs. 1 S. 2 BGB)
V. Rechtsfolge
=> Herausgabe des Erlangten (Anspruch richtet sich der gegen den:die Verfügende:n)
VI. kein Ausschluss
1. Entreicherung, § 818 Abs. 3 BGB
2. bea.: sonstige Erlösherausgabeansprüche aus §§ 285; 687 Abs. 2, 681 S. 2, 667 BGB