I. Anspruchssteller:in war Besitzer:in
II. Anspruchsgegner:in ist Störer:in
III. Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht, § 858 Abs. 1 BGB
IV. ggf. Bevorstehen weiterer Störungen, § 862 Abs. 1 S. 2 BGB
V. Kein Ausschluss durch § 862 Abs. 2 BGB
VI. Kein Ausschluss durch § 864 BGB
VII. Rechtsfolge
=> Beseitigung der Störung oder Unterlassen weiterer Störungen