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§ 771 ZPO - Drittwiderspruchsklage

SCHEMA

I. Zulässigkeit

1. Statthaftigkeit

2. Zuständigkeit

a) sachliche Zuständigkeit, §§ 23 Nr. 1, 71 Abs. 1 GVG

b) örtliche Zuständigkeit, §§ 771 Abs. 1, 802 ZPO

3. Allgemeine Prozessvoraussetzungen

4. Rechtsschutzbedürfnis


II. Begründetheit

1. Ein die Veräußerung hinderndes Recht des:der Kläger:in

2. Keine Einwendungen des Vollstreckungsgläubigers