I. Zulässigkeit
1. Statthaftigkeit
2. Zuständigkeit
a) sachliche Zuständigkeit, §§ 23 Nr. 1, 71 Abs. 1 GVG
b) örtliche Zuständigkeit, §§ 771 Abs. 1, 802 ZPO
3. Allgemeine Prozessvoraussetzungen
4. Rechtsschutzbedürfnis
II. Begründetheit
1. Ein die Veräußerung hinderndes Recht des:der Kläger:in
2. Keine Einwendungen des Vollstreckungsgläubigers