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§ 1090 Abs. 2 BGB – Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

SCHEMA

Anmerkung der Redaktion:

1090 Abs. 2 BGB verweist auf Vorschriften der Grunddienstbarkeiten und des Nießbrauchs. Überlege dir an dieser Stelle gut, welche dieser Vorschriften auf den dir vorliegenden Sachverhalt Anwendung finden könnte.