I. Anspruchssteller:in war Besitzer:in
II. Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht
bea.: § 863 BGB
III. Anspruchsgegner:in ist fehlerhafte:r Besitzer:in, § 858 Abs. 2 BGB
IV. Kein Ausschluss nach § 861 Abs. 2 BGB
V. Kein Erlöschen nach § 864 BGB
VI. Rechtsfolge
=> Wiedereinräumung des Besitzes