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§ 861 BGB – Anspruch wegen Besitzentziehung

SCHEMA

I. Anspruchssteller:in war Besitzer:in


II. Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht

  bea.: § 863 BGB


III. Anspruchsgegner:in ist fehlerhafte:r Besitzer:in, § 858 Abs. 2 BGB


IV. Kein Ausschluss nach § 861 Abs. 2 BGB


V. Kein Erlöschen nach § 864 BGB


VI. Rechtsfolge

  => Wiedereinräumung des Besitzes