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§ 2018 BGB – Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers

SCHEMA

I. Anspruchsteller:in ist Erb:in


II. Anspruchsgegner:in ist Erbschaftsbesitzer


III. etwas aus Erbschaft erlangt


IV. aufgrund eines dem:der Anspruchsgegner:in in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts


V. Rechtsfolge

  => Herausgabe des Erlangten