I. Anspruchsberechtigte:r ist Eigentümer:in
II. Anspruchsgegner:in ist Besitzer:in
III. kein Recht zum Besitz, § 986 BGB
1. Besitzrecht nach § 986 Abs. 1 BGB
2. Besitzrecht nach § 986 Abs. 2 BGB
3. Erlöschen von privaten und dinglichen Rechten durch lastenfreien Erwerb nach § 936 BGB
IV. Kein Zurückbehaltungsrecht
V. Rechtsfolge
=> Herausgabe der Sache