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§§ 687 Abs. 1 BGB – Unechte Geschäftsführung/ Irrtümliche Eigengeschäftsführung

SCHEMA

a) Ansprüche des Geschäftsherrn gegen den Geschäftsführer

(-) keine Ansprüche des Geschäftsherrn gegen den Geschäftsführer, ggf. sind Ansprüche aus EBV oder §§ 812, 823 ff. BGB zu prüfen