I. Schuldverhältnis
Echte, berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag = gesetzliches Schuldverhältnis (Inzidenzprüfung)
1. Fremdes Geschäft
a) objektiv fremd
b) subjektiv fremd
2. Fremdgeschäftsführungswille
- Abgrenzung zur unechten Geschäftsführung ohne Auftrag
- vermutet bei objektiv fremden Geschäft
3. ohne Auftrag
a) Auftrag, §§ 662 ff. BGB
b) Sonstige Aufträge
4. Berechtigung des Geschäftsführers
a) Wille/Interesse des Geschäftsherrn, § 683 S. 1 BGB
b) Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens des Geschäftsherrn, § 679 BGB
c) Genehmigung des Geschäftsherrn, § 684 S. 2 BGB
II. Fälliger und durchsetzbarer Anspruch aus dem Schuldverhältnis
III. Mahnung bzw. Entbehrlichkeit der Mahnung nach § 286 Abs. 2 BGB
IV. Nichtleistung (auf die Mahnung, falls nicht nach § 286 Abs. 2 BGB entbehrlich)
V. Vertretenmüssen, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB
widerlegbare Vermutung, § 286 Abs. 4 BGB
VI. Schaden, §§ 249 ff. BGB
VII. Rechtsfolge
=> Schadensersatz neben der Leistung, Ersatz des Verzögerungsschadens bei verspäteter Herausgabe