I. Voraussetzungen
1. Schuldverhältnis
2. Wegfall der Leistungspflicht des:der Schuldner:in nach § 275 BGB
3. Anspruchsgegner:in hat Ersatz oder Ersatzanspruch erlangt
4. Kausalzusammenhang zwischen Unmöglichkeit und der Erlangung des Ersatzes/Ersatzanspruchs
5. Wirtschaftliche Identität von ursprünglichem Leistungsgegenstand und Ersatz
II. Rechtsfolge
=> Herausgabe des Ersatzes (des stellvertretenden commodums)