keyboard_backspace Zurück zu allen Schemata

§ 285 Abs. 1 BGB – Stellvertretendes Commodum

SCHEMA

I. Voraussetzungen

1. Schuldverhältnis

2. Wegfall der Leistungspflicht des:der Schuldner:in nach § 275 BGB

3. Anspruchsgegner:in hat Ersatz oder Ersatzanspruch erlangt

4. Kausalzusammenhang zwischen Unmöglichkeit und der Erlangung des Ersatzes/Ersatzanspruchs

5. Wirtschaftliche Identität von ursprünglichem Leistungsgegenstand und Ersatz


II. Rechtsfolge

  => Herausgabe des Ersatzes (des stellvertretenden commodums)