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§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 Abs. 1 S. 1 BGB – Schadensersatz statt der Leistung

SCHEMA

I. Schuldverhältnis


II. Pflichtverletzung

1. Nichtleistung einer fälligen und durchsetzbaren Leistungspflicht, § 281 Abs. 1 Alt. 1 BGB, oder

2. Schlechtleistung einer fälligen und durchsetzbaren Leistungspflicht, § 281 Abs. 1 Alt. 2 BGB


III. Erfolglose Fristsetzung oder Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 281 Abs. 2 BGB


IV. Vertretenmüssen, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB

  Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit, § 276 Abs. 1 BGB


V. Schaden, §§ 249 ff. BGB


VI. Rechtsfolge

  => Schadensersatz statt der Leistung

1. kleiner Schadensersatz

2. großer Schadensersatz