Schuhe weg - Geld auch? verified

von , veröffentlicht am: 05.02.20251,5H | Mittel
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Themenkomplexe und Probleme?

Sachverhalt

Der 16-jährige Tim (T) hilft regelmäßig in einem Sportverein als Übungsleiter für Kindergruppen aus. Er übernimmt diese Tätigkeit gegen den Willen seiner Eltern und arbeitet dort täglich von 18:00 Uhr - 19:00 Uhr. Der Vereinsleiter (V) fragte T zu Beginn, ob seine Eltern mit der Arbeit einverstanden seien. T bestätigte dies, obwohl er sie nicht über seine Anstellung bei V informiert hatte.

Für die Tätigkeit benötigte T ein Paar spezielle Sportschuhe, die der Verein ihm für 80 € anbot. T stimmte zu und vereinbarte mit V, den Betrag in vier Monatsraten zu je 20 € in Bar zu zahlen. Die erste Rate von 20 € zahlte T sofort. Am nächsten Tag stellte T fest, dass die Sportschuhe aus der Umkleidekabine verschwunden waren, obwohl er sie in seinem sorgfältig verschlossenen Spind aufbewahrt hatte.

 

Frage: Kann T die bereits gezahlten 20 € zurückverlangen, wenn seine Eltern sich weigern, den Vertrag mit dem Verein anzuerkennen?

Anmerkung: Die Saldotheorie hat nur Bedeutung bei Bereicherungsansprüchen des Entreicherten und ist insoweit eine Ausnahme von gesetzlichen Regelungen. Der Wert der Entreicherung wird vom eigenen Bereicherungsanspruch des Entreicherten abgezogen.

Musterlösung

A. Anspruch des T gegen V aus § 985 BGB

 

I. Anspruch entstanden

T kann gegen V einen Anspruch auf Herausgabe der 20 € gemäß § 985 BGB haben. Dies setzt eine Vindikationslage voraus, also dass T Eigent

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