Ein Job im Café verified

von , veröffentlicht am: 05.02.20251H | Leicht
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Sachverhalt

Der 17-jährige Felix (F) möchte sich einen neuen Laptop kaufen. Da ihm sein Taschengeld dafür nicht ausreicht, beschließt er, einen Job im nahegelegenen Café aufzunehmen. Ohne Mitwirken seiner Eltern schließt er mit dem Café-Betreiber (B) einen Arbeitsvertrag. Am 01.10. ist sein erster Arbeitstag. Erst am 31.10. erfahren die Eltern des F von der Tätigkeit ihres Sohnes und verweigern ihre Zustimmung. B meint, nun, dass der Vertrag nichtig sei, müsse er F auch keinen Lohn für den Monat zahlen. 


Frage: Hat F gegen B einen Anspruch auf Lohnzahlung für Oktober?

Musterlösung

Vorweg:

Selbstverständlich gilt der Minderjährigenschutz auch im Arbeitsrecht. Sofern eine entsprechende Ermächtigung vorliegt, kann auch ein Minderjähriger “partiell geschäftsfähig” sein. Dafür ist in §§ 112, 113 BG

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