Haftungsfragen unter Freundinnen verified

von , veröffentlicht am: 24.01.20251H | Leicht
rechtsgebiete

BGB AT

Themenkomplexe und Probleme?

Sachverhalt

Mathilda (M) hat endlich eine Wohnung gefunden. Am Wochenende plant sie, die letzten Kleinigkeiten noch in die neue Wohnung zu bringen. Spontan bittet sie Ihre Freundin Tilda (T) um Hilfe. T stimmt zu und hilft ihr am Samstag dabei, die Sachen von dem PKW das Treppenhaus hoch in die Wohnung zu tragen. Als T gerade eine Lampe die Treppe hoch trägt, lässt sie diese aus Unachtsamkeit fallen. Die haftpflichtversicherte T war schon den ganzen Tag abgelenkt von dem Stress, den sie momentan in der Arbeit hat. 

Hat M gegen T einen Anspruch auf Schadensersatz?

Musterlösung

A. Anspruch der M gegen T auf Ersatz des eingetretenen Schadens aus §§ 280 Abs. 1,  662 BGB

A kann einen Anspruch auf Ersatz des eingetretenen Schadens aus §§ 280 Abs. 1, 662 BGB haben.

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Haftungsfrage zwischen Freundinnen verified

von Til Martin Bußmann-Welsch1.5H | Leicht

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