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Der in Greifswald lebende neureiche Nikolaus (N) hat ein Vermögen mit dem Verkauf von Gesichtsmasken gemacht. Seinen plötzlichen Reichtum hat er unter anderem dafür genutzt, um sich seinen lang gehegten Traum von einem Strandhaus auf Bali zu erfüllen. Da N kein Freund des Winters ist, beschließt er die kalten Monate (September bis April) ab sofort auf der indonesischen Insel zu verbringen. Völlig auswandern möchte N jedoch nicht. Das in seinem Eigentum stehende, jedoch renovierungsbedürftige Haus am Rande von Greifswald verkauft er daher nicht.
N möchte den Winter nicht nur im Warmen verbringen, er will die Monate auch nutzen, um sein Haus in Greifswald auf Vordermann zu bringen. Wirklich Ahnung vom Thema „Hausrenovierung“ hat er jedoch nicht. N kommt also auf die Idee, dass er sich nicht selbst, sondern sein begabter, wenngleich zum Teil dem Alkohol verfallende Bruder Bernd (B) um die Renovierung kümmern soll. Er werde zwar bezahlen, die Auswahl und die Organisation soll jedoch B übernehmen. Um eine Legitimität vor etwaigen Bauunternehmern zu erreichen, stellt N dem B eine Vollmachtsurkunde aus. Darin heißt es:
„Ich N ermächtige B zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die im unmittelbaren Zusammenhang zu der Renovierung meines Hauses stehen.“
Als N dem B die Urkunde aushändigen will, hängt dieser mal wieder an einer Flasche Hochprozentigem. Da N sich jedoch keine Alternative zu B vorstellen kann, übergibt er die Urkunde mit den Worten: „Hey B, hier ist die Vollmachtsurkunde. Wenn irgendwas über 20.000 € kosten soll, will ich, dass du mich vorher nochmal anrufst, ok? Ansonsten weißt du ja, was mir gefällt. Und denk daran, dass du bei der Heizung mehrere Angebote einholst, da gibt es große Unterschiede!“ B nickt, nimmt das Schriftstück in Empfang und gönnt sich einen tiefen Schluck aus seiner Flasche.
In den folgenden Monaten genießt N die Sonne auf Bali. In Greifswald schreitet die Hausrenovierung wie geplant voran. Am 21. Februar empfängt B auf der Baustelle seinen alten Freund H, der sich erst kürzlich mit seinem Heizungsunternehmen selbstständig gemacht hat. Nachdem dieser die alte Heizung begutachtet hat, kommt er zu dem Schluss, dass diese unbedingt komplett ausgetauscht werden muss. H schlägt dem B daher den Einbau einer hochmodernen, mit Wasserstoff betriebenen Zentralheizung für 25.000 € vor. H kann dieses Superangebot jedoch nur heute, dem Tag des Wasserstoffs, also bis 24:00 Uhr aufrechterhalten. B, der dem H den Berufseinstieg erleichtern will, verzichtet daraufhin auf einen Angebotsvergleich mit anderen Heizungsinstallateuren. Er versucht stattdessen gleich den N auf Bali zu erreichen. N, der wusste, dass heute der Heizungsinstallateur kommt und dass eine Heizung normalerweise über 20.000 € kostet, feiert jedoch gerade eine wilde Party und klickt jeden Anruf von B weg. Kurz vor Mitternacht weiß sich B nicht anders zu helfen und willigt im Namen von N in den Einbau der neuen Heizung ein. Eine Heizung gehört schließlich in jedes Haus. N ist am nächsten Morgen total verkatert und fragt daher bei B nicht nach.
Im März baut H die Heizung ein. Diese funktioniert auch einwandfrei und ist ihr Geld wert. Als N Ende April nach Greifswald zurückkommt fällt er beim Durchschauen des Rechnungsberges jedoch aus allen Wolken. 25.000 € für eine Heizung findet N übertrieben. Bei einer schnellen Internetrecherche findet er auch das Angebot von X, der eine vergleichbare Heizungsanlage aufgrund eines kürzeren Lieferweges bereits für 20.000 € anbietet. N möchte H daraufhin nicht bezahlen. Es kann ja nicht sein, dass B sich einfach so über seine klaren Anweisungen hinwegsetzen kann. An einen Anruf hinsichtlich einer Heizung kann er sich jedenfalls nicht erinnern.
Frage 1: Hat H einen Zahlungsanspruch gegen N?
Frage 2: Angenommen N ist zur Zahlung gegenüber H verpflichtet, besteht eine Möglichkeit, wie N von B die Mehrkosten erstattet bekommen kann?
Ende des Jahres hat N dann doch genug von Deutschland. Er entscheidet sich vollends nach Bali zu ziehen. Da er so wenige Sachen wie möglich mitnehmen möchte, plant er sein Hab und Gut vorher günstig an den Mann zu bringen. In der Garage von N befindet sich ein 25-Jahre alter Porsche, von dem N weiß, dass B sich über den Wagen sehr freuen würde. Als sie das nächste Mal telefonieren, bietet N dem völlig überwältigten B den Porsche zum Supersparpreis von 10.000 € an. B nimmt an. Sie vereinbaren dabei, dass sämtliche dinglichen Rechte an dem Auto erst bei Abflug des N in 2 Wochen auf B übergehen sollen. N weiß dabei nicht, dass B heute schon 3 Flaschen Whiskey getrunken hat und sich bei einem Blutalkoholwert von 3,75 Promille nicht mehr auf den Beinen halten kann. Am Tag des Abflugs bringt B den N zum Flughafen. Dort verabschiedet sich N nicht nur von seinem Bruder, sondern auch von seinem Auto. N übergibt dem B die Fahrzeugpapiere und die Schlüssel. Dabei meint N noch zu B, dass im Hinblick auf den Kaufvertrag ja bereits alles telefonisch abschließend geregelt wurde. Als B mit dem Auto nach Hause fährt, explodiert das bereits nach Bali abgehobene Flugzeug mit dem N. Wie durch ein Wunder bleibt N jedoch als einziger Passagier unverletzt. Nach Bali auswandern will er dennoch nicht mehr.
Frage 3: N fragt sich daher, ob es eine Möglichkeit gibt, seinen geliebten Porsche von B zurückzubekommen?
Musterlösung
Frage 1:
A. Anspruch von H gegen N auf Zahlung von 25.000 €
H könnte gegen N einen Anspruch auf Zahlung von 25.000 € aus Werkvertrag gemäß § 631 Abs. 1 BGB haben.
I. Werkvertr
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Angelehnt an den Fall „Emmely“ (BAG Az. 2 AZR 541/09)
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