Missverständnisse im Autohaus verified

von Daniel Desmond Arthur , veröffentlicht am: 16.08.20211H | Leicht
rechtsgebiete

BGB AT

Themenkomplexe und Probleme?

Sachverhalt

Vera (V) ist Inhaberin eines kleinen Autohauses in Wiesbaden. Um auf den neuen BMW X3 aufmerksam zu machen, schaltet sie in der örtlichen Lokalzeitung, dem Wiesbadener Kurier, ein Inserat. Hierin wird für den BMW X3 ein Preis von 51.000 € vorgesehen.

Als Gerd (G) morgens die Zeitung aufschlägt, fällt ihm die Anzeige direkt in Auge. In verschiedenen Artikeln der Autobild und in Videos seines Lieblings YouTuber JP Performance informiert er sich über das Modell. Nach dieser Recherche ist er von dem Modell überzeugt und gewillt das Auto zu kaufen. Daraufhin ruft er V an und möchte noch mal über den Preis verhandeln. Nach einer gewissen Zeit schlägt V dann einen Kaufpreis in Höhe von 45.000 € vor. G verhört sich und versteht stattdessen, dass 35.000 € von V vorgeschlagen worden und willigt sofort ein.

G überweist 35.000 € an V. Als G sich in das Autohaus der V begibt und das Auto abholen möchte, verweigert V die Herausgabe. Sie ist der Meinung, dass ein Preis von 45.000 € vereinbart wurde. Sie besteht auf 45.000€ und ist nicht bereit, das Auto für 35.000 € zu verkaufen. Sie verlangt deshalb von G weitere 10.000 €. G entgegnet, dass er nichts für das Missverständnis kann und deshalb seine Zahlungspflicht erfüllt habe. 


Der Stammkunde Rudi (R) hat bei V noch einige Raten von seinem letzten Autokauf bei V abzubezahlen und ist ansonsten auch ziemlich verschuldet. Damit er keine weiteren Rechnungen und Mahnungen von seinen Gläubigern erhalten kann, kommt ihm die Idee, seinen Briefkasten zu entfernen. Um behaupten zu können, dass ihm die jeweiligen Schreiben nicht zugegangen sind, setzt er seinen Plan sofort in die Tat um.

Frage 1: Stelle gutachterlich dar, ob V gegen G einen Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB auf 10.000 € hat.

Frage 2: Wird R sich wirksam darauf berufen können, dass die jeweiligen Rechnungen und Mahnungen nicht zugegangen sind? 

Musterlösung

Frage 1
V könnte gegen G einen Anspruch auf 10.000 € aus § 433 Abs. 2 BGB haben.

A. Anspruch entstanden    
Hierzu muss ein Kaufvertrag zwischen V und G bestehen. Ein Kaufvertrag kommt durch zwei inhaltlich übereinst

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Die Mädchenschule und das Toilettenpapier verified

Beruht auf: LG Hanau, Urt. v. 30.6.1978, Az. 1 O 175/78 = NJW 1979, 721

von Jannina Schäffer2H | Leicht

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