Kreuzfahrt und Nähmaschine bringen ungewollte Kosten verified

von Johannes Fitzke , veröffentlicht am: 19.07.20212H | Mittel
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Sachverhalt

Der Fußballspieler K muss aufgrund von langanhaltenden Knieproblemen seine Karriere beenden und kehrt in seine Heimatstadt Greifswald zurück. Nachdem der erste Schock überwunden ist, freut er sich auf sein Leben als Frührentner und interessiert sich daher, ganz klassisch, für seine erste Kreuzfahrt. Im Internet findet er die Website der in Rostock ansässigen Hawks-Cruises-Reederei. Da er jedoch von Technik absolut keine Ahnung hat, bittet er seine Freundin F, die in Rostock wohnt, vor Ort für ihn eine Reise auszusuchen. F wird auch schnell fündig und bucht für K schlussendlich direkt in dem lokalen Büro der Reederei „Hawks-Cruises“ eine 7-tägige Kanaren-Fahrt, die zu einem Preis von 1000 € in dem Büro auf einem Plakat angeboten wird. Bei der Buchung wird F auch auf das klar erkennbare und mit „Vertragsbedingungen“ überschriebene Schild an der Wand des Büros hingewiesen. 

Nachdem K die Atlantiksonne genossen hat, kehrt er nach Greifswald zurück und findet dort bereits die Rechnung vor, die sich überraschenderweise auf 1140 € beläuft. K, doch etwas genervt, durchsucht daraufhin seine nun auch ausgedruckten Bestellunterlagen und findet im Rahmen der Vertragsbedingungen den folgenden Abschnitt: 

8 – Serviceentgelt

I. Der Preis der angebotenen Kreuzfahrt enthält keine Zahlungen an das Servicepersonal. 

II. Hawks-Cruises behält sich daher eine freiwillige Bonuszahlung von 20 € pro Tag als sogenanntes Serviceentgelt vor. 

III. Diese Bonuszahlungen können durch den Reisenden während der Kreuzfahrt gekürzt, gestrichen oder erhöht werden. 

K ist sich unsicher, ob dies rechtens ist und bespricht sich mit einem befreundeten Rechtsanwalt. Dieser ist der Meinung, dass die Klausel eine Unverschämtheit sei. Es gehe ja gar nicht, dass mit einer solchen Regelung der Preis in die Höhe getrieben werde. Gerade der häufig für eine Kreuzfahrt entscheidende Aspekt des Geldes müsse klar erkennbar gemacht werden. Je länger K darüber nachdenkt, desto komischer erscheint ihm die ganze Situation. Er fragt daher bei der Reederei an, ob er wirklich die vollen 1140 € zahlen müsse. Diese entgegnet, dass sie, genau wie andere Reedereien die Klausel schon sehr lange verwende und – was zutrifft – bisher noch kein Gericht diese beanstandet habe. 

Frage 1: Hat Hawks-Cruises einen Anspruch auf Zahlung der 1140 € und gegen wen? (40%)

Frage 2: Angenommen Hawks Cruises hätte keinen Anspruch auf Zahlung der vollen 1140 € und K hätte das Geld bereits überwiesen, kann er das Geld zurückverlangen? (35%)

 

Nachdem sich K genug über die Reederei aufgeregt hat, ist er sehr erfreut, als sich sein alter Schulfreund S bei ihm meldet und ein Treffen im Landesmuseum vorschlägt. Als K dort eintrifft, sieht er ein Schild mit der Aufschrift: „Heute – Versteigerung von antiken Nähmaschinen durch N“. K betritt das Museum und bemerkt, dass die Versteigerung schon im vollen Gange ist. Er sieht S und beginnt diesem zuzuwinken, der Auktionator deutet dies als Abgabe eines Gebotes. K bekommt schlussendlich den Zuschlag; Lust auf eine alte Nähmaschine hat er aber nicht. N verlangt nun den Kaufpreis von K, dieser entgegnet jedoch, dass er kein Interesse an dem alten Gerät habe und er nicht bereit sei den Kaufpreis zu zahlen.

Frage 3: Hat N einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gegen K? (25%)

Musterlösung

Frage 1
     
A. Anspruch aus § 651a Abs. 1 S. 2 BGB
Die Hawks-Cruises-Reederei könnte gegen K einen Anspruch auf Zahlung von 1140 € aus § 651 a Abs. 1 S. 2 BGB haben.

 

I. Reisevertrag<

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Ähnlich zum Haakjöringsköd – Fall (nach RGZ 99, 147)

von Laura Rathmann1H | Leicht

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