Die Einmanngesellschaft

Kautelarklausur/ Kautelar Zusatzfrage

von Peter Ries , veröffentlicht am: 13.07.20210.5H | Mittel
rechtsgebiete

Gesellschaftsrecht

Handelsrecht

teilgebiete

Kapitalgesellschaftsrecht

Themenkomplexe und Probleme?

Sachverhalt

Der folgende Fall ist kein typischer Klausurfall. So, wie die Fallfrage gestellt ist, lässt sie sich sehr gut als Zusatzfrage zu einer (eventuell bereits gesellschaftsrechtlichen Klausur) hinzufügen. Die Fragestellung befindet sich hierbei auf der Schnittstelle zu einer Kautelarklausur, also einer Klausur mit rechtsgestaltenden Elementen. 
Zunehmend greifen die Justizprüfungsämter bereits im 1. Staatsexamen auf diesen Klausurtyp zurück. Zusatzfragen wie die Ausformulierung von AGB oder das Formulieren anderweitiger Vertragsklauseln sollten dich daher im Examen nicht überraschen. 

Zu Ihnen in die Kanzlei kommt Josef Huber. Er erklärt Ihnen, dass er alleine eine GmbH gründen will. Als Stammkapital habe er nur € 5.000 eingeplant, von denen er aber nur die Hälfte einzahlen könne, da er nicht mehr habe. Da er drei Kinder habe und diese nach seinem Tod die Anteile an der GmbH zu gleichen Teilen erben sollten, wolle er schon jetzt bei der Gründung drei gleich hohe Anteile bilden, die er dann vererben könnte. Die Gründungskosten wolle er so gering wie möglich halten. Josef Huber führt weiter aus, dass die GmbH schon vor der Eintragung der GmbH Geschäfte tätigen wollte. Er fragt Sie diesbezüglich, ob dies zu Problemen beim Eintragungsverfahren führen könne.


Stellen Sie die Rechtslage in einem Gutachten dar. Legen Sie dabei auch dar, welche Anforderungen an die Anmeldung zum Handelsregister gestellt werden.

Musterlösung

I. Materielles Recht: 

1. Gründung Einmann-GmbH, Einzahlung, Stückelung der Anteile

Die Gründung einer Einmann-GmbH ist unter Einhaltung der §§ 2 ff. GmbHG möglich (notarielle Beurkundung, Einhaltung des Mindestinh

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Aus für das Autohaus verified

von Maximilian Dettmer1H | Mittel

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