BGB AT
Schuldrecht
Allgemeines Schuldrecht
Erfüllung
Geschäftsfähigkeit
Aufrechnung
Vertragsschluss bei Minderjährigen
Erfüllungswirkung gegenüber Minderjährigen
Sachverhalt
Der 17-jährige Schüler Can (C) hat seine alte Shisha an die Rechtsstudentin Lena (L) zum Preis von 20 Euro verkauft. Als pflichtbewusster 17-jähriger hat er hierfür zuvor die Zustimmung seiner Eltern eingeholt. L hat die Shisha auch gleich übergeben bekommen und den Eltern des C versprochen, den Kaufpreis innerhalb der nächsten zwei Tage zu zahlen. Am Nachmittag des folgenden Tages erscheint L mit zwei 10-Euro-Scheinen und übergibt diese, da die Eltern gerade nicht zuhause sind, dem C. C verliert diese Geldscheine, die er in seine Hosentasche gesteckt hatte, jedoch eine halbe Stunde später in der Shisha-Bar.
Als die Eltern – die sich in ihrer Freizeit an Rechtsstreitigkeiten ergötzen und selbst erfolgreiche Anwält:innen sind – abends nach Hause kommen, rufen sie L sofort an und erklären, L müsse noch einmal zahlen, da sie mit der Übergabe der Scheine an C nicht ihre Verpflichtung aus dem Kaufvertrag erfüllt habe. Die ebenfalls mit juristischem Sachverstand gesegnete L freut sich ihr Universitätswissen nun endlich bei einem so praktisch relevanten Fall einzubringen. Sie weigert sich nochmals zu zahlen und meint, sie habe erfüllt, ansonsten stehe ihr aber ein Anspruch auf Rückzahlung der 20 Euro gegen C zu, mit dem sie aufrechne.
Wie ist die Rechtslage?
Musterlösung
A. Anspruch des C gegen L auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 20 Euro aus Kaufvertrag gem. § 433 II BGB
C kann gegen L einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 20 Euro aus § 433 Abs. 2 BGB haben.
I. Anspruc
Logge dich ein, um den nächsten Fall zu sehen.
RECHTSGEBIETE
BGB AT
Themenkomplexe & Probleme?