Schuldrecht
Allgemeines Schuldrecht
Leistungsstörungsrecht
Annahmeverzug
Rechtsnatur Liefervertrag mit Installationspflicht
Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB bei der Gattungsschuld
Konkretisierung der Gattungsschuld, § 243 Abs. 2 BGB
Bestimmung der Schuld
Anspruchserhaltende Sondernorm, § 326 Abs. 2 S. 1 BGB
Zufallshaftung beim Annahmeverzug
Sachverhalt
Der über die Jahre etwas faul gewordene Peter Panter (P) erfährt aus der Werbung von einer neuen Hightech Kaffeemaschine der Tiger-Küchengeräte-GmbH, die man über eine App auf dem Smartphone bedienen kann, für einen Aktionspreis von nur EUR 4,444,-. Bei Installation muss die Kaffeemaschine lediglich mit dem WLAN verbunden, die App auf das Handy heruntergeladen und beide Geräte müssen miteinander verbunden werden. Für derart technikaffin hält sich Peter Panter jedoch nicht, weshalb er bei Bestellung der Kaffeemaschine dankend die Option einer Installation durch den Verkäufer annimmt.
Dieser sicherte die Lieferung einer Kaffeemaschine der neuesten Baureihe für kommenden Dienstag zwischen 17:00 Uhr und 17:30 Uhr frei Haus zu. Als Theobald Tiger (T) am Dienstag um 17:00 Uhr mit der Kaffeemaschine bei Peter Panter klingelte, öffnete ihm niemand die Tür. Peter Panter hatte sich nach langer Zeit noch einmal zu einer Joggingrunde im Wald mit seinem Bekannten, Kaspar Hauser (H), aufraffen können. Im Wald angekommen schubste Kaspar Hauser Peter Panter aus Neckerei. Hiermit wollte er ihn zu einem kleinen Wettrennen bewegen. Daraufhin stolperte Peter Panter und fiel eine Böschung hinunter. Er verletzte sich so stark, dass er Hilfe benötigte. Erst zwei Stunden später traf der Krankenwagen ein, der sich zunächst seinen Weg durch den Wald hatte bahnen müssen. Währenddessen gab es keine Möglichkeit für Kaspar Hauser und Peter Panter auf eine andere Weise nach Hause zu gelangen.
Nach 45 Minuten der Warterei gab Theobald Tiger gegen 17:45 Uhr auf, zündete den Motor seines Lieferwagens und sauste verärgert davon. Auch nach mehreren Minuten Autofahrt war er von dieser Frechheit, ihn einfach sitzen zu lassen, immer noch empört. Seine innere Unruhe ließ ihn ein wenig unaufmerksam werden. Theobald Tiger passte einen Moment nicht gut auf und verursachte einen Verkehrsunfall. Hierbei kippte der Lieferwagen um und mit ihm die nagelneue Kaffeemaschine, die dabei völlig zerstört wurde.
Peter Panter, der mittlerweile zuhause angekommen war, erfuhr von dem Geschehen und verlangte – von dem Unfall wenig beeindruckt – sofort die Lieferung eines anderen Geräts.
Nun packte Theobald Tiger endgültig die Wut. Peter Panter könne ihn doch nicht so lange warten lassen und nun auch noch dreist eine neue Lieferung verlangen. Das käme gar nicht in Frage. Vielmehr habe Peter Panter ihm den Kaufpreis in Höhe von EUR 4.444,- zu entrichten.
Wie ist die Rechtslage?
Musterlösung
1. Teil: Anspruch P gegen T auf Lieferung (Übereignung und Übergabe) einer neuen Kaffeemaschine aus der neuesten Baureihe aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB
A. Anspruch entstanden
Der Anspruch aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB ist e
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