Spiel mit dem Feuer verified

von Maximilian Dettmer , veröffentlicht am: 15.03.20212H | Mittel
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Besonderes Schuldrecht 2 (Gesetzliche SV)

Themenkomplexe und Probleme?

Sachverhalt

Jurastudent Markus macht einen seiner abendlichen Spaziergänge durch die Stadt, an denen er seit der tristen Corona-Zeit großen Gefallen gefunden hat. Als er vom nahe gelegenen Park aus in Richtung seiner Wohnung zurückläuft, kommt er an einem Häuserblock mit einer Balkonreihe in Erdgeschosshöhe vorbei. Plötzlich sieht er, wie aus einer der angelehnten Balkontüren Rauch herausdringt. Es handelt sich um die Eigentumswohnung des Rechtsanwalts Jörg, der sich 10 Minuten zuvor ebenfalls auf einen Spaziergang begeben hat, aber leider sein auf dem Herd stehendes Essen vergaß, das nun Feuer fing und kurz davor ist, die gesamte Küche in Brand zu setzen. 

Geistesgegenwärtig erkennt Markus die Gefahr und klettert über den Balkon, um Schlimmeres zu verhindern. In seiner Eile stößt er aus leichter Unachtsamkeit die auf dem Balkon stehende 50 Euro teure Rotweinflasche um, die Jörg eigentlich zum Essen trinken wollte und leider zerbricht. Als Markus das Feuer, aber keinen Feuerlöscher oder Wasserbehältnis sieht, erstickt er es kurzerhand mit seiner Jeansjacke (Wert 75 Euro), die daraufhin komplett verkohlt ist. Über die Zerstörung seiner Jacke verärgert, wirft er diese in Richtung Balkontür, trifft aber die weiße Wand daneben, wodurch ein großer schwarzer Fleck zurückbleibt. Kurz darauf kehrt Jörg zurück, ist zunächst dankbar und tauscht mit Markus die Kontaktdaten wegen der Jacke aus. Erst dann bemerkt er die Schäden. Wegen der infolge des Flecks renovierungsbedürftigen Wand müsste der handwerklich unbegabte Jörg einen Maler beauftragen, was ihn marktgerechte 50 Euro kosten würde. Eine Woche später ruft Markus an und verlangt seinen „Schaden“ ersetzt. Jörg hält ihm jedoch seine eigenen Schäden entgegen und meint, er bekomme „gar nichts“.

Wie ist die Rechtslage?

Bearbeitervermerk: Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) sind nicht zu prüfen.

Musterlösung

Markus (M) könnte gegen Jörg (J) gemäß §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB ein Anspruch auf Aufwendungsersatz i.H.v. 75 Euro für seine verkohlte Jeansjacke zustehen.

 

A. Anspruch entstanden

Dazu müssten die Voraussetzungen

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