Sachenrecht
Mobiliarsachenrecht
Eigentumserwerb nach § 929 S. 1 BGB
Gutgläubiger Erwerb nach §§ 932 ff. BGB
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV)
Gutgläubigkeit beim Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs
Abhandenkommen bei Fahrzeugüberlassung
Eigenmächtiges Handeln des Besitzdieners
Zurückbehaltungsrecht als Recht zum Besitz
Anspruch auf Ersatz notwendiger (§ 994 BGB) und nützlicher (§ 996 BGB) Verwendungen
Sachverhalt
Mercedes-Fan Jonas, der eine kriminelle Vergangenheit aufweist, mittlerweile aber ein deutschlandweit bekannter Rapper ist, geht an einem Samstagvormittag in das Autohaus Aurelius, um sich einige Nobelkarossen anzusehen. Der Angestellte Basti erkennt den berühmten Künstler sofort und widmet ihm seine volle Aufmerksamkeit, da er ein gutes Geschäft wittert. Weitere Kunden und Mitarbeiter sind gerade ohnehin nicht vor Ort. Jonas hatte zwar eigentlich nicht vor, sich ein Fahrzeug zu kaufen, findet aber Gefallen an den Bemühungen von Basti, erst recht als er einen schwarzen Mercedes CL 500 erblickt. Der Wagen wurde einige Tage zuvor bereits ausnahmsweise vom Autohaus für die Straße zugelassen und sei „sofort verfügbar“. Basti bietet ihm eine Probefahrt an und meint - entgegen der für Probefahrten geltenden Maßgabe seines Chefs Aurelius - er könne den Wagen „bis zum Nachmittag haben“. Jonas nimmt daraufhin dankend an und fährt davon.
Kurz darauf merkt Basti, dass er versehentlich vergessen hatte, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief aus dem Auto zu nehmen, denkt sich zunächst aber nichts weiter dabei. Als Jonas bei seinem Kumpel Lorenz, einem Mitglied seiner Hip-Hop-Gruppe, vorbeifährt und den „neuen“ Wagen präsentiert, ist dieser begeistert, denn seinen eigenen Mercedes hatte er gerade durch eine verlorene Fußball-Wette an Rap-„Kollege“ Martin abgeben müssen. Daraufhin fragt Lorenz, ob er Jonas das Fahrzeug abkaufen könne. Dabei geht er davon aus, dass dieses ihm gehöre, da er in der Vergangenheit schon öfters derartige Spontankäufe von Luxuskarossen getätigt hatte. Außerdem hatte er bereits die Fahrzeugpapiere in der Frontscheibe liegen sehen. Jonas überlegt kurz, ob er Lorenz über die bloße „Probefahrt“ aufklären solle, stimmt dann aber dem Verkauf zu und übergibt ihm die Schlüssel. Einen täuschend echt aussehenden Kaufvertrag mit dem Autohaus liefert er ihm eine Stunde später nach.
Nachdem der Mercedes bis zum Nachmittag nicht wieder zurückkehrte, wird Basti panisch. Am Abend durchsucht er das Instagram-Profil von Jonas und entdeckt dabei zufällig den Repost einer Story von Lorenz, in der dieser seinen neu erworbenen Schlitten abfeiert. Basti erkennt sofort, dass es sich um das verschwundene Fahrzeug handelt und informiert seinen Chef Aurelius, der sich zu diesem Zeitpunkt mit seinem Sohn Markus Zuhause die Sportschau ansieht. Da Markus Jura studiert, bittet er ihn in den kommenden Tagen zu prüfen, ob er von Lorenz den Mercedes nach § 985 BGB herausverlangen könne.
Versetzen Sie sich in die Position von Markus und verfassen Sie das erwähnte Gutachten. Es ist davon auszugehen, dass Markus im Bearbeitungszeitpunkt mittlerweile über alle im Sachverhalt geschilderten Umstände Bescheid weiß.
Abwandlung:
Angenommen, Lorenz wusste von Anfang an, dass der Mercedes noch dem Autohaus gehörte, ließ aber dennoch eine neue Motorhaube aus Carbon für einige tausend Euro einbauen. Aurelius hat kein Interesse daran, dafür „nur einen Cent“ zu bezahlen. Kann Aurelius von Lorenz die Herausgabe des Mercedes gem. § 985 BGB verlangen?
Musterlösung
Aurelius (A) kann von Lorenz (L) gemäß § 985 BGB die Herausgabe des Mercedes CL 500 verlangen, wenn eine Vindikationslage besteht.
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BGH, 18.09.2020 – V ZR 8/19 und 17.3.2017 – V ZR 70/16
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