“Ich nehme dich beim Wort” verified

Ähnlich zum Haakjöringsköd – Fall (nach RGZ 99, 147)

von Laura Rathmann , veröffentlicht am: 08.02.20211H | Leicht
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BGB AT

Schuldrecht

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Sachverhalt

Die norwegische Seefahrerin A bietet dem B 200 Fässer „Haakjöringsköd“ zum Kauf an, in welchen der B einwilligt.  Übersetzt ins Deutsche, bedeutet das Wort „Haakjöringsköd“ Haifischfleisch – dieses ist in den 200 Fässern enthalten. Durch Unwissenheit nehmen jedoch beide Parteien an, dass es sich bei Haakjöringsköd um Walfleisch handelt und beabsichtigen zudem, über eben jenes Walfleisch zu verhandeln.

 

Als der B bei Lieferung der Fässer bemerkt, dass es sich nicht um Walfleisch, sondern um Haifischfleisch handelt, ist dieser äußerst verärgert über das Missverständnis. B fragt sich nun, ob er noch immer einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung von Walfleisch aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB hat oder ob bereits Erfüllung i.S.d. § 362 Abs. 1 BGB eingetreten ist, indem A die geschuldete Leistung bereits bewirkt hat und das Schuldverhältnis somit zwischen dem B und der A erloschen ist. 

Musterlösung

Anspruch des B gegen A aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB auf Übergabe und Übereignung des Walfleischs

B kann gem. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB einen Anspruch gegen A auf Übergabe und Übereignung des

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Die Mädchenschule und das Toilettenpapier verified

Beruht auf: LG Hanau, Urt. v. 30.6.1978, Az. 1 O 175/78 = NJW 1979, 721

von Jannina Schäffer2H | Leicht

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