BGB AT
Geschäftsfähigkeit
Vertragsschluss
Stellvertretung
Wirksamkeit der Erklärung von Minderjährigen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis gemäß § 113 Abs. 1 S. 1 BGB
Reichweite des Taschengeldparagrafen, § 110 BGB
Rechtsscheinvollmacht
Sachverhalt
Teil 1
Die 17-jährige Schülerin S schaut regelmäßig auf ihrem eigenen Laptop Serien über den Familien-Netflix-Account. Eines Tages stößt sie beim Aufräumen ihres Zimmers den Laptop vom Tisch. Dieser fällt so unglücklich auf die Steinfliesen des Fußbodens, dass er komplett zerstört wird. Um Ärger mit ihren Eltern zu vermeiden, beschließt sie, einen neuen Laptop zu besorgen. Bezahlen möchte sie diesen mit ihrem angesparten Taschengeld in Höhe von 500 €, wobei S monatlich 25 € von ihren Eltern erhält. S blättert daraufhin durch die Tageszeitung und verliebt sich sofort in das dort vom ortsansässigen Elektrohändler H angepriesene orangemetallicfarbige Modell ACER 2019. Da sich dieses mit einem Preis von 450 € auch innerhalb ihres Budgets befindet, sucht S den Laden von H auf. Während des Kassiervorgangs zweifelt H zwar an der von S vorgetragenen elterlichen Erlaubnis, schlussendlich überzeugt ihn jedoch das selbstbewusste Auftreten der S. Diese übergibt das Geld und nimmt das Gerät daraufhin in Empfang. Den Eltern von S fällt der neue Laptop aufgrund der speziellen Farbe sofort auf. Da S jedoch überzeugend erklärt, dass sie den Laptop für die Schule benötigt sind die Eltern mit dem Kauf zunächst einverstanden.
Wenig später meldet sich der H bei den Eltern der S. Er war sich aufgrund des jugendlichen Aussehens der S unsicher geworden, ob diese einen „mit 450 € doch sehr teuren“ Laptop überhaupt allein kaufen dürfe. Von dem hohen Preis entsetzt, verneinen die Eltern die Frage. H fragt sich aber, ob er nicht doch einen Anspruch auf Zahlung von 450 € gegen S oder gegen ihre Eltern gehabt hat.
Frage: Konnte H von S oder von ihren Eltern die Zahlung von 450 € verlangen?
Teil 2
Um an Geld zu kommen, beginnt S mit Zustimmung ihrer Eltern in dem nahegelegenen Restaurant „Zum veganen Kochtopf“ zu kellnern. Hierfür benötigt sie jedoch dringend neue schwarze Schuhe als Teil der verpflichtenden Arbeitskleidung. S sucht daraufhin den Schuhladen des X auf. Hier wird sie auch schnell fündig und begibt sich mit einem passenden Paar (60 €) zur Kasse, wo X die Schuhe gegen Zahlung der 60 € übergeben möchte.
Frage: Kann X von S die Zahlung von 60 € verlangen?
Teil 3
Da S weiterhin keinen Laptop besitzt, bekommt sie Probleme in der Schule, die auch den Eltern der S nicht verborgen bleiben. Es besteht daher Einigkeit, dass ein neues Gerät besorgt werden muss. Um ein erneutes Debakel mit H zu vermeiden, wenden sich die Eltern der S diesmal direkt an H. Hierbei machen sie deutlich, dass sie für die entstehenden Kosten aufkommen werden. S werde vorbeikommen und dürfe sich ein Modell aussuchen, sofern es nicht mehr als 300 € kostet. Bevor S im Laden des H auftaucht, wird sie jedoch von ihren Eltern beim Rauchen erwischt. Völlig erbost äußern sie sich gegenüber S wie folgt: „Das darf doch alles nicht wahr sein! Die 300 € für den neuen Laptop kannst du dir in die Haare schmieren!“ S verlässt nach dieser Schimpftirade sauer das Haus und läuft durch die Straßen der Stadt. Dabei kommt sie auch bei dem Laden des H vorbei. Sie betritt diesen und sieht sofort ihr heiß geliebtes Modell ACER 2019, welches für einen Sonderpreis von 300 € angeboten wird. Sie geht mit dem Laptop zur Kasse und trifft dort auf den H, welcher sich an die Worte der Eltern erinnert und das neue Gerät ohne zu zögern an die S übergibt. Wenig später verlangt er von den Eltern der S die Zahlung des Kaufpreises. Diese wiederum verweigern jegliche Zahlung.
Frage: Kann H von den Eltern der S Zahlung von 300 € verlangen?
Musterlösung
Teil 1
A. H gegen S Anspruch auf Zahlung von 450 € aus Kaufvertrag gem. § 433 Abs. 2 BGB
H kann gegen S einen Anspruch auf Zahlung von 450 € aus Kaufvertrag gem. § 433 Abs. 2 BGB haben.
I. Kaufver
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