Bringet mir den Wein! verified

von Maximilian Dettmer , veröffentlicht am: 16.06.20212H | Schwer
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Schuldrecht

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Allgemeines Schuldrecht

Besonderes Schuldrecht 1 (Vertragliche SV)

Themenkomplexe und Probleme?

Sachverhalt

Nachdem Rechtsanwalt Jörg seiner wenige Wochen zuvor beinahe “abgefackelten” Küche einen neuen Anstrich verleihen ließ und dies mit einigen feucht-fröhlichen Solo-Kochabenteuern feierte, benötigt er neuen Wein. Bei seinem favorisierten Weingut bestellt er daraufhin per Telefon 12 exklusiv von diesem abgefüllte Flaschen für 600 Euro. Jörg wird die Lieferung der Flaschen zugesagt, wenngleich „der Bestand allmählich zur Neige geht“. Ab einer Bestellung von 10 Flaschen bietet das Weingut die Lieferung der Flaschen durch ein selbstständiges Speditionsunternehmen an, die auch im vorliegenden Fall erfolgen soll. Im Anschluss an die Zahlung des Bestellwertes von seinem PayPal-Konto übergibt das Weingut das Flaschenpaket wie üblich an das Speditionsunternehmen. 

Auf dem Weg zu Jörg gerät das Transportfahrzeug allerdings unverschuldet in einen Unfall, bei dem alle Flaschen vollständig zerstört werden. Als Jörg einige Tage später beim Weingut anrief und nach der Aufklärung über das Malheur die erneute Lieferung verlangte, teilte man ihm mit, es seien keine Flaschen dieses „besonderen Jahrgangs“ mehr vorrätig . Im Übrigen solle sich Jörg an das Speditionsunternehmen wenden, denn „die Sache gehe uns nichts mehr an“.

Kann Jörg 

1. die erneute Lieferung der bestellten Flaschen,

2. anstatt dessen Schadensersatz 

3. oder die Rückerstattung des Kaufpreises vom Weingut verlangen?

Bearbeitervermerk: Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht zu prüfen.

 

Abwandlung

Angenommen, die Lieferung erfolgt unfallfrei, aber das Weingut liefert fälschlicherweise nur 10 Flaschen und reagiert auch auf eine angemessene Nachfristsetzung nicht. Würde Jörg, der sich zwischenzeitlich in das aufstrebende Fitnessmodel Camela verliebt und dem Alkohol abgeschworen hat, ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag zustehen?

Musterlösung

A. Erfüllungsanspruch aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB

Jörg (J) könnte vom Weingut (W) gemäß § 433 Abs. 1 S. 1 BGB die erneute Lieferung der 12 bestellten Weinflaschen verlangen. Voraussetzung ist ein bestehender Erfüllungsanspruch aus einem Kaufvertrag.

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Ähnlich zum Haakjöringsköd – Fall (nach RGZ 99, 147)

von Laura Rathmann1H | Leicht

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