I. Vindikationslage
II. Vornahme nützlicher Verwendungen durch Besitzer:in
III. Gutgläubigkeit/Redlichkeit des:der Besitzer:in
1. keine Rechtshängigkeit des Herausgabeanspruchs
2. keine Bösgläubigkeit des:der Besitzer:in
III. Wertsteigerung der Sache durch die Verwendung
muss nach Herausgabe der Sache an den:die Eigentümer:in bestehen bleiben
IV. Rechtsfolge
=> Ersatz der getätigten Verwendungen, höchstens im Umfang der Wertsteigerung, soweit der Wert der Sache infolge der Verwendung im Zeitpunkt der Wiedererlangung noch erhöht ist