I. Voraussetzungen
1. Fremdes Geschäft
a) objektiv fremd
b) subjektiv fremd
2. Fremdgeschäftsführungswille
- Abgrenzung zur unechten Geschäftsführung ohne Auftrag
- vermutet bei objektiv fremden Geschäft
3. ohne Auftrag
a) Auftrag, §§ 662 ff. BGB
b) Sonstige Aufträge
4. keine Berechtigung des Geschäftsführers (unberechtigt)
a) ohne Willen/Interesse des Geschäftsherrn
b) keine Genehmigung des Geschäftsherrn
5. Kennen oder Kennenmüssen der fehlenden Berechtigung
II. Rechtsfolge
=> Schadensersatz jeden Schadens in Folge der Geschäftsführung ohne Auftrag